Förderung Unternehmensberatung KMU

So profitieren kleine und mittlere Unternehmen vom BAFA-Zuschuss

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und aktuellen Herausforderungen wie Digitalisierung, demografischem Wandel und Nachhaltigkeit zu begegnen, bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein attraktives Förderprogramm: Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Mit einem staatlichen Zuschuss können Unternehmen professionelle Beratung in Anspruch nehmen und so gezielt ihre Entwicklung vorantreiben.

Programmüberblick

Das Förderprogramm unterstützt KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland bei der Finanzierung externer Beratungsleistungen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Zukunftssicherheit der Unternehmen zu stärken. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Beratungskosten.

Zielgruppe und Förderumfang

Gefördert werden Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler gemäß EU-KMU-Definition. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland. Das Unternehmen darf maximal fünf Beratungen innerhalb der Programmlaufzeit (bis 31.12.2026) in Anspruch nehmen, jedoch höchstens zwei pro Jahr.

Programmdetails:
  • Förderfähige Beratungen:
    Individuelle und konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

  • Ausschluss:
    Keine Förderung für Seminare, Workshops, Vermittlungstätigkeiten, Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, Gutachten oder Fördermittelberatung.
  • Beratungsdauer:
    Maximal fünf Tage pro Beratung.

  • Beratungsunternehmen:
    Frei wählbar, sofern beim BAFA registriert.

  • Einreichungsfrist: Stichtage laut aktueller Ausschreibung beachten

  • Fördersatz und Zuschuss:

    • Neue Bundesländer (außer Berlin, Region Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier: 50 % Zuschuss, max. 2.800 €
    • Alte Bundesländer (inkl. Berlin, Region Leipzig, ohne Lüneburg/Trier): 50 % Zuschuss, max. 1.750 €
Förderschwerpunkte:
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

  • Digitalisierung und Innovation

  • Nachhaltigkeit und ökologische Transformation

  • Personal- und Organisationsentwicklung

  • Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

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Quelle:ZIM

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