KfW 266 – Gewerbe zu Wohnen

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BUSE GMBH Umbau einer Gewerbeimmobilie zu Wohnraum mit Förderung durch das KfW-Programm 266.

KfW 266: Bis zu 30 % Zuschuss für den Umbau von Gewerbe zu Wohnraum

Nutzen Sie das Förderprogramm KfW 266 und schaffen Sie neuen Wohnraum durch die Umnutzung bestehender Gewerbeimmobilien. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Individuelle Fördermittelberatung

  • Prüfung der Förderfähigkeit

  • Begleitung der Antragstellung

  • Persönliche Ansprechpartner

Das Wichtigste in Kürze

Das KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen (266)“ unterstützt den Umbau beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum mit einem Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Antragstellung ist nach aktuellem Stand voraussichtlich ab Juli 2026 möglich.

Förderprogramm auf einen Blick

  • Programm: KfW Gewerbe zu Wohnen (266)

  • Förderart: Investitionszuschuss

  • Förderhöhe: 30 % Zuschuss

  • Förderfähige Kosten: Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit

  • Maximaler Zuschuss: 30.000 Euro je Wohneinheit

  • Antragsstart: Voraussichtlich Juli 2026

  • Fördergeber: KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Was ist das Förderprogramm KfW 266?

Mit dem Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (266)“ unterstützt die KfW die Umnutzung beheizter Gewerbeimmobilien und anderer Nichtwohngebäude zu dauerhaftem Wohnraum. Ziel ist es, bestehende Gebäude effizient weiterzuentwickeln und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden die Kosten des Umbaus. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieses Förderprogramms.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Investoren, Projektentwickler sowie weitere Eigentümer geeigneter Immobilien. Voraussetzung ist, dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit entsteht und die technischen Anforderungen des Förderprogramms erfüllt werden.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

  • Rückbau

  • Statik

  • Innenausbau

  • Treppenhäuser

  • Zugänge

  • Erschließung

  • Grundrissänderungen

  • Schaffung neuer Wohneinheiten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für eine Förderung müssen die Anforderungen der KfW vollständig erfüllt sein.

  • 1

    Antrag vor Vorhabenbeginn stellen

  • 2

    Mindestens eine neue Wohneinheit schaffen

  • 3

    Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien oder Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien erreichen

  • 4

    Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste einbinden

  • 5

    Projekt innerhalb von maximal 54 Monaten umsetzen

Was bedeutet das konkret für WEG, Eigentümer und Wohnungsunternehmen?

Bei Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern geht es selten nur um einen Ladepunkt. Meist geht es um Zuständigkeiten, technische Voraussetzungen, Ausbauperspektiven und die Frage, wie eine Lösung langfristig tragfähig aufgebaut wird. Genau deshalb reicht es nicht, nur die Förderhöhe zu kennen.

Erfolg entsteht dort, wo das Vorhaben von Anfang an in der richtigen Reihenfolge gedacht wird: Förderfähigkeit prüfen, Unterlagen strukturieren, Umsetzung sauber vorbereiten. So wird aus einer Förderchance ein belastbares Projekt.

Warum mit der BUSE GmbH?

Förderprogramme stellen hohe Anforderungen an Planung, Nachweise und Fristen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Vorhaben strukturiert vorzubereiten und die Förderbedingungen sicher einzuhalten. Gemeinsam entwickeln wir eine passende Förderstrategie und begleiten Sie während des gesamten Förderprozesses – von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Jetzt Förderfähigkeit unverbindlich prüfen

Sie möchten eine Gewerbeimmobilie in Wohnraum umwandeln und die Möglichkeiten des KfW-Programms 266 nutzen? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Quelle: KFW Stand 30.06.2026

Häufige Fragen zum KfW-Programm 266

Wann kann der Antrag gestellt werden?2026-06-30T15:15:52+00:00

Nach aktueller Information der KfW ist die Antragstellung voraussichtlich ab Juli 2026 möglich.

Wann darf mit dem Umbau begonnen werden?2026-06-30T15:16:19+00:00

Erst nach Erteilung der Förderzusage. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.

Wie hoch ist die Förderung?2026-06-30T15:16:43+00:00

Die KfW fördert 30 % der förderfähigen Kosten bis maximal 100.000 Euro je Wohneinheit.

Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?2026-06-30T15:17:04+00:00

Die KfW weist darauf hin, dass sich insbesondere eine Kombination mit dem Wohngebäude-Kredit (261) beziehungsweise entsprechenden kommunalen Förderprogrammen anbietet.

Ist eine Mischnutzung zulässig?2026-06-30T15:17:28+00:00

Ja. Im Zielzustand ist eine Mischnutzung des Gebäudes zulässig.

Ist ein Energieberater erforderlich?2026-06-30T15:17:53+00:00

Ja. Ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste muss eingebunden werden.

Werden energetische Sanierungen gefördert?2026-06-30T15:18:15+00:00

Nein. Das Programm 266 fördert ausschließlich die Umnutzung. Für energetische Maßnahmen kommen gegebenenfalls andere KfW-Programme infrage.

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