BUSE Bioökonomie International 2026 Förderung

Jetzt internationale Verbundprojekte mit außereuropäischen Partnern fördern lassen

Die neue Bekanntmachung „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2026“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist veröffentlicht. Gefördert werden internationale FuEuI‑Verbundvorhaben mit Partnern außerhalb Europas, die biobasierte Lösungen für Klimaschutz, Ernährungssicherung sowie Umwelt- und Ressourcenschutz vorantreiben. Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland können jetzt projektbezogene Zuschüsse beantragen – vorausgesetzt: die ausländischen Partner sichern eine eigene Gegenfinanzierung zu.

Programmüberblick

Mit „Bioökonomie International 2026“ stärkt das BMFTR die globale Vernetzung der deutschen Bioökonomie. Im Fokus stehen vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die auf die Nationale Bioökonomiestrategie einzahlen. Das Programm ist weltweit offen für Partnerländer außerhalb Europas; eine bilaterale Ko‑Finanzierung wird in dieser Runde nicht angeboten, d. h. internationale Partner bringen ein eigenes „Financial Commitment“ ein. Ziel ist es, technologische Souveränität zu sichern, Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu fördern und Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand der Technik zu reduzieren.

Zielgruppe und Förderumfang

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundes­einrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – besonders KMU. Gefördert werden ausschließlich die deutschen Partner im Verbund. Die Vorhaben müssen so ausgelegt sein, dass sie innerhalb von maximal 36 Monaten umsetzbar sind. Voraussetzung ist eine Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ mit den außereuropäischen Partnern und ein ausgewogenes Arbeitsvolumen im Verbund. Forschungseinrichtungen können zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung projektbezogene Mittel erhalten, sofern Abgrenzung und Beihilferegeln eingehalten werden.

Programmdetails:
  • Internationale Verbundprojekte mit Partnern außerhalb Europas; deutsche Partner erhalten die Förderung, ausländische Partner legen eine eigene Finanzierung vor (Financial Commitment)

  • Fördergegenstand: vorwettbewerbliche FuEuI-Vorhaben mit klarem Bezug zur Nationalen Bioökonomiestrategie und messbarem Beitrag zur Ressourceneffizienz, Emissionsminderung oder Substitution fossiler Pfade.

  • Zeitrahmen: bis zu 36 Monate Laufzeit; ausgewogenes Arbeitsvolumen und kooperative Wertschöpfung sind Pflicht.

  • Nicht förderfähig: rein soziökonomische Vorhaben sowie Projekte, die ausschließlich auf landwirtschaftliche Produktionssysteme eines Partnerlandes fokussieren.
Förderschwerpunkte:
  • Nachhaltige Bioprozesse für die Industrie: Aufschluss und Veredlung biogener Rohstoffe, Nutzung von Rest‑ und Abfallströmen sowie CO2‑basierten Rohstoffen, Kaskadennutzung und Bioraffineriekonzepte; Kopplung bio‑, chemischer und verfahrenstechnischer Schritte, inklusive genetischer Optimierung von Produktionsorganismen und Enzymen.

  • Neuartige bioökonomische Produkte: Biobasierte Materialien und Produkte mit längerer Nutzungsdauer, verbesserter Umweltbilanz und hoher Recyclingfähigkeit; starker Fokus auf biogene Roh‑/Reststoffe und CO2‑Verwertung.

  • Enabling‑Technologien: Synthetische Biologie, KI‑gestützte Automatisierung und Miniaturisierung, Nanotechnologie, Systembiologie und Bioinformatik (Datenstandardisierung, Modellierung, offene Repositorien)
  • Strategiebezug: Neben „Globalen Forschungskooperationen“ muss mindestens einer der Bausteine „Biologisches Wissen“, „Konvergierende Technologien“ oder „Transfer in die Anwendung“ adressiert werden
  • Wirkungsziele: Substitution fossiler Pfade, Steigerung der Ressourceneffizienz (z. B. Reststoffverwertung, Kreislauffähigkeit) und/oder Reduktion von Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand der Technik

Unsere Expertise für Ihren Erfolg:

Mit über 20 Jahren Erfahrung und unserem KI-gestützten Fördermittel-Radar identifizieren wir für Sie:

  • Scoping und Konsortialbildung: Partner Matching außerhalb Europas, Financial‑Commitment‑Check und ausgewogene Arbeitsanteile.

  • Recht und Zusammenarbeit: Kooperationsvereinbarungen nach BMFTR‑Vorgaben, Verbundvertrag (DESCA‑orientiert)

  • Antrag und Einreichung: Skizzen‑ und Vollantragserstellung, beihilferechtliche Einordnung, Formblätter, Fristenmanagement und Kommunikation mit dem Projektträger.

  • Langjährige Erfahrung und zahlreiche erfolgreich begleitete Projekte

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Quelle:BMFTR

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